Komitee für ElementarTeilchenphysik (KET)

Leitlinien des Komitees für Elementarteilchenphysik

Stand 24.11.2007

PRÄAMBEL

Experimentelle Forschung in der Elementarteilchenphysik wird vor allem im Rahmen internationaler Kollaborationen mit Hilfe gemeinsam betriebener Großgeräte durchgeführt. Dies erfordert die Abstimmung von Interessen und Forschungsschwerpunkten, langfristige Planung und überregionale Koordinierung. Weiterhin sind enge Kontakte zur Theoretischen Forschung und die Einbeziehung ihrer Ergebnisse von großer Bedeutung. Bei ihrem Jahrestreffen am 20. November 1999 in Bad Honnef haben die Deutschen Elementarteilchenphysiker (hier und im folgenden gelten alle männlichen Bezeichnungen gleichermaßen in der weiblichen Form) einhellig beschlossen, ein Komitee zur Organisation und Vertretung der gemeinsamen Belange und als Ansprechpartner für politische und wissenschaftliche Organisationen, Großforschungseinrichtungen und die Öffentlichkeit einzusetzen.

1. Ziele und Aufgaben

Das Komitee findet und formuliert in engem Kontakt mit der Gemeinschaft der deutschen Elementarteilchenphysiker und mit dem Ziel größtmöglichen Konsenses deren gemeinsame Ziele und Interessen und vertritt sie repräsentativ nach außen. Hier und im folgenden werden zur Gemeinschaft der deutschen Elementarteilchenphysiker, kurz Gemeinschaft, alle Wissenschaftler an deutschen Hochschulen und Forschungsinstituten sowie die beim CERN angestellten deutschen Wissenschaftler gezählt, die auf den Gebieten der Elementarteilchenphysik forschen.

Wichtige Beratungsthemen des Komitees sind:

  • Zukunftsstrategien für die Elementarteilchenphysik in Deutschland,
  • mittel- und langfristige Forschungsprogramme bei CERN und DESY, insbesondere Fragen einer deutschen Beteiligung
  • Zugang zu und Nutzung von nationalen und internationalen Großforschungseinrichtungen,
  • Forschungsschwerpunkte bei Weiter- und Neuentwicklungen,
  • Abstimmung der Interessen von Hochschulen, Großforschungseinrichtungen und Max-Planck-Instituten,
  • Vertretung der Gemeinschaft in nationalen und internationalen Gremien,
  • wissenschaftlicher Nachwuchs,
  • Öffentlichkeitsarbeit.

Zu den Aufgaben des Komitees gehören insbesondere

  • die Ausarbeitung von Stellungnahmen zu aktuellen Themen der Elementarteilchenphysik,
  • die Beratung und Abstimmung von CERN - Angelegenheiten mit dem deutschen wissenschaftlichen Mitglied im CERN - Rat,
  • die Beratung und Abstimmung von DESY - Angelegenheiten mit dem DESY Forschungsdirektor für Hochenergiephysik,
  • die Beratung und Abstimmung mit dem deutschen Vertreter im RECFA zu Fragen des europäischen HEP-Programms,
  • die Vergabe der Mandate an die Vertreter der Gemeinschaft z.B. im ECFA und im RECFA,
  • die Erarbeitung von Kandidatenvorschlägen für andere wichtige Positionen,
  • die Information der Gemeinschaft über wichtige gemeinsame Belange,
  • die Vorbereitung und Durchführung des Jahrestreffens der Gemeinschaft, in der Regel jeweils im November im Physikzentrum der DPG in Bad Honnef.

2. Zusammensetzung

Das Komitee setzt sich zusammen aus:

9 Mitgliedern, die aus der Gemeinschaft gewählt werden, und 8 ex-officio Mitglieder. Nicht wählbar sind Angehörige der Direktorien von CERN, DESY und MPI.

Ex-officio Mitglieder sind

  1. der Vorsitzende des DPG-Fachverbandes Teilchenphysik,
  2. der deutsche Vertreter im RECFA,
  3. der Vorsitzende des BMBF Gutachterausschusses Hochenergiephysik,
  4. der DESY Forschungsdirektor für Hochenergiephysik
  5. ein von den Direktorien der MPI für Physik (München) und Kernphysik (Heidelberg) gemeinsam aus ihren Reihen zu bestimmender Vertreter aus dem Gebiet der Elementarteilchenphysik,
  6. das deutsche wissenschaftliche Mitglied im CERN - Rat,

Weiter sind je ein Vertreter der Komitees für Astroteilchenphysik KAT und für Hadronen und Kernphysik KHuK Mitglieder ohne Stimmrecht.

Das Komitee bestimmt aus seiner Mitte in geheimer Wahl einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Wählbar sind die gewählten Mitglieder des Komitees sowie der Vorsitzende des DPG- Fachverbandes Teilchenphysik. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Die Wahl gilt für eine Amtszeit des Komitees. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

Die Mitgliedschaft der gewählten Mitglieder erstreckt sich über eine Wahlperiode. Die Mitgliedschaft der ex-officio Mitglieder ist an ihre Amtszeit in den jeweiligen Funktionen gebunden. Endet die Mitgliedschaft des Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters vorzeitig, sind für die restliche Amtszeit des Komitees Nachfolger zu wählen.

3. Wahlverfahren

Die Mitglieder des Komitees werden auf die Dauer von drei Jahren in geheimer Wahl gewählt. Unmittelbare Wiederwahl ist nur einmal möglich. Wahlberechtigt und wählbar sind alle promovierten Mitglieder der Gemeinschaft, die an einer wissenschaftlichen Einrichtung in Deutschland oder am CERN angestellt sind. Im Zweifelsfall entscheidet das amtierende Komitee.

Die Kandidatenvorschläge sind an den Vorsitzenden des amtierenden Komitees zu richten, und zwar getrennt nach sieben Wahlkreisen für Experimentalphysiker und zwei Wahlkreisen für Theoretiker.

Die sieben Wahlkreise der Experimentalphysik sind

  1. Berlin, Göttingen, Hamburg, Rostock,
  2. Dortmund, Münster, Siegen, Wuppertal, Giessen
  3. Aachen, Bonn, Mainz,
  4. Dresden, Erlangen - Nürnberg, München, Würzburg, Tübingen
  5. Darmstadt, Heidelberg, Karlsruhe, Freiburg.
  6. am CERN angestellte deutschen Wissenschafter,
  7. bei DESY angestellten Wissenschaftler,

Die zwei Wahlkreise der Theoretiker sind

  1. alle Standorte in und nördlich von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Sachsen, einschließlich DESY,
  2. alle anderen Standorte sowie CERN.

In jeder Wahlperiode erfolgt eine Revision der Einteilung in Wahlkreise. Pro Wahlkreis sollten mindestens drei Kandidaten benannt werden.

KET steht es frei, Repräsentanten aus Projekten oder Fachgebieten, die nicht ausreichend durch die Mitglieder des Komitees vertreten sind, als ständige oder zeitweise Gäste mit beratender Funktion einzuladen.

Die Aufstellung der Wahlvorschläge in einem Wahlkreis liegt in der Verantwortung des Komiteemitglieds aus dem jeweiligen Wahlkreis. Das Einverständnis der vorgeschlagenen Wissenschaftler ist einzuholen. Der Vorsitzende des amtierenden Komitees macht die Wahlvorschläge den Wählern in einer Vorschlagsliste zugänglich.

Die Wahl ist geheim und erfolgt per Briefwahl, die vom amtierenden Komitee in Zusammenarbeit mit dem Projektträger des BMBF für Hochenergiephysik PT-DESY vorbereitet und durchgeführt wird. Die Vollständigkeit der bei PT-DESY geführten Wählerliste eines jeden Wahlkreises liegt in der Verantwortung des Komiteemitgliedes aus dem jeweiligen Wahlkreis. Fehler in den Wählerlisten sind in der Regel kein Grund für eine Anfechtung des Wahlergebnisses. Im Streitfall entscheidet das amtierende Komitee.

Jeder Wahlberechtigte kann einen Kandidaten aus jedem Wahlkreis wählen. Entsprechend der neun Wahlkreise hat jeder Wähler neun Stimmen. Stimmhäufungen auf einen Kandidaten oder einen Wahlkreis sind unzulässig und machen die Stimmabgabe insgesamt ungültig. Die Abgabe von weniger als neun Stimmen ist zulässig. Gewählt ist in jedem Wahlkreis der Kandidat mit den meisten Stimmen. Der Kandidat mit der zweithöchsten Stimmenzahl ist zum Ersatzmitglied gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Tritt während einer Wahlperiode ein Wahlkreisvertreter in den Ruhestand oder scheidet aus anderen Gründen aus, rückt das Ersatzmitglied nach. Steht kein Ersatzmitglied zur Verfügung, werden für den betroffenen Wahlkreis umgehend ein neuer Wahlkreisvertreter und ein neues Ersatzmitglied gewählt. Diese Regelungen werden auch angewandt, wenn ein Wahlkreisvertreter eine Funktion übernimmt, durch die er zu einem ex-officio-Mitglied des KET wird. Auf Nachwahlen kann verzichtet werden, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Ausscheidens und allgemeinen Neuwahlen des KET weniger als sechs Monate liegen. Die Entscheidung darüber trifft das amtierende Komitee. Das Komitee kann den ausscheidenden Wahlkreisvertreter bitten, das Amt für die verbleibende Wahlperiode kommissarisch auszuüben.

Nachwahlen werden nach dem gleichen Verfahren wie Neuwahlen durchgeführt, jedoch wählen nur die Wahlberechtigten des betroffenen Wahlkreises. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Die Aufgaben des Vorsitzenden werden vom ausscheidenden Wahlkreisvertreter oder vom KET-Vorsitzenden wahrgenommen.

Die gleichen Regelungen werden angewandt, wenn ein gewählter Vertreter oder ein Ersatzmitglied eine Funktion übernehmen, durch die sie zu ex-officio-Mitgliedern des KET werden.

4. Sitzungen, Protokolle, Mitteilungen, Kosten

Das Komitee tagt mindestens einmal pro Jahr. Weitere Sitzungen sind einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Komitees gewünscht wird. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden einberufen. Die Sitzungsprotokolle sind durch die Mitglieder des Komitees im Umlaufverfahren zu genehmigen.

Die Sitzungsprotokolle werden wie alle übrigen Mitteilungen des KET durch die gewählten Vertreter der Wahlkreise allen Mitgliedern der Gemeinschaft in den jeweiligen Wahlkreisen zugänglich gemacht.

Die Erstattung entstehender Kosten wie Reisespesen usw. liegt in der Eigenverantwortung der Mitglieder des Komitees.

5. Satzungsänderung

Satzungsänderungen sind auf dem Jahrestreffen der deutschen Elementarteilchenphysiker mit einer Mehrheit von zwei Drittel der Anwesenden zu beschließen.








Zuletzt bearbeitet: JS, 28. Feb. 2008